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Was nach der Geburt zu erledigen ist

Mit der Geburt Ihres Babys beginnt eine wunderschöne Zeit, die jedoch auch mit einigen notwendigen behördlichen Schritten verbunden ist. Wir haben für Sie eine übersichtliche und kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte erstellt – von der Anmeldung beim Kinderarzt bis hin zum Antrag auf Geburtsbeihilfe oder Vaterschaftsurlaub –, damit Ihre ersten gemeinsamen Tage zu Hause so entspannt wie möglich verlaufen.

Kinderarzt: Informieren Sie den von Ihnen gewählten Kinderarzt sofort nach Ihrer Rückkehr aus der Entbindungsklinik telefonisch über die Geburt Ihres Babys und vereinbaren Sie einen Termin für den ersten Besuch.

Krankenkasse: Die Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse erfolgt automatisch ab dem Tag der Geburt bei derselben Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist. Innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt muss diese Anmeldung jedoch offiziell abgeschlossen werden (dazu ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes erforderlich). Bei einigen Krankenkassen lässt sich dies bequem online über deren Website erledigen.

Geburtsurkunde: Die Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt durch das Standesamt am Geburtsort des Babys auf der Grundlage der Unterlagen aus der Entbindungsklinik, der Heiratsurkunde (bzw. der Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft) und der Personalausweise der Eltern. Die Eltern holen die Geburtsurkunde persönlich beim zuständigen Standesamt ab.

Geburtsbeihilfe: Anspruch auf die staatliche Beihilfe (Geburtsbeihilfe) haben Familien, deren maßgebliches Einkommen ein festgelegtes Vielfaches des Existenzminimums (beim ersten Kind) nicht überschreitet. Den Antrag können Sie ganz einfach auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales ausdrucken oder beim zuständigen Arbeitsamt (Abteilung für staatliche Sozialhilfe) einreichen.

Vaterschaftsur­laub: Die ersten Wochen mit dem Baby vergehen unglaublich schnell, und Väter möchten dabei nicht fehlen. Väter, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind, können den Vaterschaftsurlaub (Vaterschaftsgeld) jederzeit innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Geburt des Babys in Anspruch nehmen.

  • Für Arbeitnehmer: Es reicht aus, diese Neuigkeit Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, der anschließend die notwendigen Formalitäten mit der zuständigen Sozialversiche­rungsbehörde erledigt.
  • Für Selbstständige: Als Selbstständiger reichen Sie den Antrag selbst ein – füllen Sie einfach das Formular („Antrag auf Väterbeihilfe“) aus, das Sie online auf der Website der ČSSZ finden, und reichen Sie es bei Ihrer Bezirksverwaltung der Sozialversicherung ein. Voraussetzung ist die Erfüllung der erforderlichen Versicherungsdauer in der Krankenversiche­rung.

Weitere nützliche Tipps für einen entspannten Start:

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute: Einige Unterlagen (z. B. die Wahl des Namens, Bescheinigungen) sollten Sie bereits vor der Abreise ins Entbindungskran­kenhaus durchdacht und vorbereitet haben.

Delegieren Sie Aufgaben: Behördengänge und das Abholen der Geburtsurkunde sind ideale Aufgaben für den stolzen Vater – die Mutter und das Baby können sich währenddessen zu Hause in Ruhe erholen.

Bewahren Sie die Unterlagen an einem Ort auf: Legen Sie sich zu Hause einen Ordner an, in den Sie von Anfang an die Geburtsurkunde, die Krankenversiche­rungskarte und weitere Unterlagen zum Baby ablegen. So haben Sie sie für den Kinderarzt und andere Behörden griffbereit.